Antrag

Die Bestellung für die Übersetzung wird schriftlich  per E-Mail, Fax oder im Büro von “Jezabel” bul. “Al. Stamboliyski” Nr. 26 oder bul. “Hristo Botev” Nr. 21 übergeben. In der Bestellung wird folgende Information festgehalten: die Sprache, in der die Übersetzung erfolgt; der vereinbarte Preis; Fachgebiet des zu übersetzenden Textes; Zeit der Ausführung; Art der Auftragseingabe und Art des Ausgangsmaterials; Art der Auftragslieferung und Art des Fertigproduktes; Bestimmung der Übersetzung, Forderungen bezüglich der Terminologie und gegebenenfalls zur Verfügungstellung von Hilfsmitteln / Person für Beratungen seitens des Kunden (zwingende Voraussetzung beim Dolmetschen); Art der Schreibweise der Namen von Personen und Firmen; Entzifferung von Abkürzungen im Text; ausgewählte Kategorie der Übersetzung.

Erhalt der Aufträge

Bei Abwicklung eines Auftrages per E-Mail benachrichtigt “Jezabel” den Kunden ausdrücklich  über die Fertigstellung des Auftrags und der Kunde bestätigt schriftlich den Erhalt des ausgeführten Auftrags. Die Aufträge, erteilt im Büro von „Jezabel“, werden am vereinbarten Tag gegen Vorlage der Bestellung, ausgestellt für den Kunden von „Jezabel“. Die Vorlage der Bestellung ist eine Garantie für die Vermeidung von Fehlern bei der Übergabe des fertigen Auftrags. Beim Erhalt eines Auftrags, welcher Legalisation enthält, überprüft der Kunde seine legalisierten Unterlagen. Beanstandungen werden vor Ort, beim Erhalt des Auftrags, vorgenommen.

 

Preisberechnung

Der Preis für schriftliche Übersetzung wird nach Preisliste berechnet auf der Basis einer Seite der Übersetzung, die 1800 Schriftzeichen, einschließlich Leerstellen, enthält. Die Seitenanzahl des Ausgangsstoffes kann keine Basis für die Preisbetrechnung sein.

 

Termine

Uns ist vollkommen bewußt, was für unangenehme Folgen eine verspätet gelieferte Urkunde oder Übersetzung haben könnte. Wenn wir uns mit einem Endtermin verpflichten, tun wir absolut alles mögliche und halten es ein. Falls zufällig irgendwelche unvorgesehene Umstände entstehen sollten, suchen wir Sie rechtzeitig auf, um die für Sie die beste Variante zu besprechen.

 

Reklamationen

Eine Reklamation wird angenommen, wenn es eine schriftliche Bestellung gibt, welche die oben angeführte Information enthält. Die Reklamation wird schriftlich gemacht, mit Aufzählung und Angabe der Fehler. Nach Annahme der Reklamation wird eine zusätzliche Redaktion von einem Berater und auf Rechung von „Jezabel“ vorgenommen. Wenn der Kunde den redaktierten Text nicht akzeptieren sollte, wird die Rechtfertigung der Reklamation von einem unparteiischen Sachverständigen bewertet. In diesem Fall wird ein Preisnachlaß entsprechend der Bewertung des unparteiischen Sachverständigen vorgenommen. Reklamationen werden innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des ausgeführten Auftrags angenommen. Reklamationen bei Aufträgen, welche Legalisation enthalten, werden beim Erhalt des Auftrags vorgenommen.

 

Schriftliche Übersetzung

in 35 Sprachen auf allen Gebieten
Die schriftliche Übersetzung ist der Hauptteil unserer Arbeit. Das Finden eines Übersetzers ist nur ein kleiner Teil der Organisation zu jedem Auftrag. Die Bestimmung der Übersetzung festzustellen und danach die Erfordernisse des Textes zu schätzen, seine Spezifik zu berücksichtigen, einen Team aus Übersetzern und Redakteuren zu bilden, die faktologischen Angaben in der Übersetzung und in der Urschrift zu vergleichen, eine Stilredaktion vorzunehmen – all dieses sind sich gegenseitig ergänzende Voraussetzungen für die Leistung einer gut angepassten, qualitätsgerechten Übersetzung. Und zum Erhalt etwas Besseres als eine genaue Übersetzung bieten wir zusätzliche Begriffsredaktion, sowie Anpassung von einem Redakteur mit der jeweiligen Muttersprache an.


Aufgrund dieser Schritte bieten wir einige Kategorien von Übersetzungen an:

  • Amtliche Übersetzung – schließt Übersetzung von vereidigten Übersetzer + Überprüfung der faktologischen Daten ein
  • Übersetzung mit Stilredaktion – schließt amtliche Übersetzung + zusätzliche Stil- und Sprachenredaktion ein
  • Fachübersetzung - schließt amtliche Übersetzung mit Stilredaktion + Begriffsredaktion durch einen Berater ein
  • Angepasste Übersetzung – schließt Anpassung der Übersetzung durch einen Redakteur mit jeweiliger Muttersprache ein

MÜNDLICHE ÜBERSETZUNG

Simultan
Die simultane Übersetzung ist eine Übersetzung zum Zeitpunkt des Sprechens. Sie bedarf entsprechende Technik – Kabinen, Mikrophone, Kopfhörer. Die große Belastung und Verantwortung, hervorgerufen durch den indirekten Kontakt zwischen dem Redner und dem Dolmetscher, erfordern, daß diese Übersetzung von einem Team aus zwei Dolmetschern vorgenommen wird. Der Preis wird für den Tag, für das Team festgelegt.


Konsekutiv
Die konsekutive Übersetzung ist mit Abwarten. Erfordert keine Sondertechnik. Der Preis wird pro Stunde, für einen oder zwei Dolmetschern, je nach Beschaffenheit des Arbeitstreffens.


Begleitung
Die Begleitung ist keine eigentliche Übersetzung, sondern eher Assistenz bei der Herstellung von Kontakten, beim Einkaufen, Reisen, Unterbringung von Ausländern oder anderen Situationen, welche die Kennung der Umstände und der Sprache erfordern. Der Preis wird pro Stunde, für einen Dolmetscher festgelegt.


Beglaubigungen und Legalisationen

  • Neben der Übersetzung sind in unserer kompletten Dienstleistung alle erforderlichen Beglaubigungen und/oder Legalisation mit Apostille Ihrer Urkunde enthalten. Die Legalisation erfolgt von der Direktion „Konsularbeziehungen” des Außenministeriums.

Um legalisiert zu werden, hat:

  • Ihre Urkunde die erforderlichen Stempel und Beglaubigungen aufzuweisen.
  • die Übersetzung von einer Agentur, anerkannt durch das Ministerium, geleistet zu sein.

Unsere Dienstleistung ist:

  • Wir übersetzen Ihre Urkunde auf unserem Kopfbogen als anerkannte Agentur, mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers.
  • Wir reichen Ihre Urkunde für verwaltungsrechtliche Gestaltung bei der jeweiligen Instanz ein (wir lassen die Urschrift in den Ministerien, deren Stempel von der Konsularabteilung verlangt werden, beglaubigen).
  • Wir bezahlen vor Ort oder mit Banküberweisung alle erforderlichen staatlichen Gebühren
  • Wir heften die Übersetzung mit der beglaubigten Urkunde zusammen. Wir lassen diesen Satz bei der Konsularabteilung des Außenministeriums beglaubigen.
  • Wir bringen Ihre Urkunde zurück in unser Büro oder auf die von Ihnen angegebene Anschrift, falls Sie keine Möglichkeit haben, sie in unseren Büros abzuholen.

Nach der Beglaubigung von der Konsularabteilung ist die Urkunde zur Vorlage vor die Behörden im jeweiligen Land gültig.
Die Fristen berücksichtigen die Fristen der beglaubigenden Instanzen.
Die Preise berücksichtigen die Gebühren und die staatlichen Stempelmarken der beglaubigenden Instanzen.